Thursday 5 October 2017

Devisen Futures Eur Usd Bloomberg


Navigation EURUSD-Futures Die Währung, die in jedem Währungspaar zuerst angegeben wird, ist die Basiswährung eines solchen Paares, die zweite Währung die Zitatwährung. Ein FX Futures wird in seiner jeweiligen Zitatwährung gehandelt. Physische Lieferung der zugrunde liegenden Währungen (T2) über das CLS-System. Preisangebot und Mindestpreisänderung Die Preisangabe wird als Dezimalzahl mit fünf Nachkommastellen ermittelt. Die minimale Preisänderung ist 0,00001, was einem Wert von einer Einheit der Zitatwährung entspricht. Bei FX-Futures mit japanischem Yen als Kurswährung wird das Preisnotation als Dezimalzahl mit drei Nachkommastellen ermittelt. Die minimale Preisänderung beträgt 0,001, was einem Wert von 100 Einheiten der Zitatwährung entspricht. Bis zu 36 Monate: Die drei nächsten aufeinanderfolgenden Kalendermonate, die drei folgenden vierteljährlichen Monate des darauf folgenden März-, Juni-, September - und Dezember-Zyklus sowie die vier darauffolgenden Halbjahresmonate des Juni - und Dezember-Zyklus danach. Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag Der letzte Handelstag und der Schlussabrechnungstag ist der dritte Mittwoch eines jeden Fälligkeitsmonats, wenn dies ein Börsentag ist, ansonsten der unmittelbar vor diesem Tag anstehende Börsentag. Der Handelsschluss der FX-Futures am letzten Handelstag ist um 15:00 Uhr MEZ. Täglicher Abrechnungspreis Der tägliche Abrechnungspreis ist der volumengewichtete Durchschnittskurs (VWAP) der Futures-Transaktionen, der über ein 60-sekündiges Intervall, das um 17:30 Uhr MEZ endet, berechnet wird. Wenn weniger als fünf Transaktionen auftreten, wird die VWAP der letzten fünf Transaktionen verwendet, die in den letzten 15 Minuten vor 17:30 Uhr MEZ oder der Mitte der Bidaskpreise im Orderbuch vor 17:30 Uhr MEZ durchgeführt wurden. Weitere Einzelheiten sind in den Clearing-Bedingungen. Schlussabrechnungspreis Der endgültige Abrechnungspreis ist der VWAP aller Transaktionen, die während der letzten Handelsminute bis 15:00 Uhr MEZ ausgeführt werden. Wenn keine angemessenen Preise verfügbar sind, wird Eurex Exchange den durchschnittlichen Mittelkurs des zuletzt angezeigten Gebots über Sperrpreise über ein 60-Sekunden-Intervall, das um 15:00 Uhr MEZ endet, durch den von Eurex Clearing benannten Datenanbieter veröffentlichen. FX-Futures sind für den Handel in den US-Handelskalender Mistrade Ranges verfügbar. Eine Abweichung des Mistrade-Transaktionskurses vom Referenzpreis gilt als signifikant, wenn der Kurs der Mistrade-Transaktion vom Referenzpreis mehr als 20 Prozent der Marginparameter für die Entsprechenden Futures-Kontrakt, es sei denn, es wurde eine andere Regelung für ein einzelnes Produkt getroffen. Crossing-Parameter (Abschnitt 2.3 Eurex-Handelsbedingungen) (1) Aufträge und Quotes, die sich auf denselben Vertrag oder auf eine systemgestützte Kombination von Verträgen beziehen, können im Falle eines sofortigen Vollzugs gegeneinander weder von einem Börsenteilnehmer wissentlich eingelöst werden ("Cross Trade") noch nach einem vorherigen Verständnis von zwei verschiedenen Börsenteilnehmern (einem vorher festgelegten Handel), es sei denn, die Bedingungen gemäß Absatz 3 erfüllt sind. Gleiches gilt für die Eintragung von Aufträgen im Rahmen eines Angebotes. (2) Ein Börsenteilnehmer kann eine Beschreibung seiner internen und externen Links zu dem EDV - System der Eurex - Börsen an das Marktüberwachungsbüro der Eurex Deutschland oder der Überwachungs - und Vollstreckungsstelle der Eurex Zürich im Hinblick auf eine Entscheidung über die Ob der Börsenteilnehmer wissentlich im Sinne des Absatzes 1 handelte. Die Einzelheiten der Spezifikationen der Beschreibung der IT - Verknüpfung nach Satz 1 werden von den Überwachungsämtern der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich im Einvernehmen mit den Verwaltungsräten von Die Eurex-Börsen. Die Spezifikationen unterliegen der Veröffentlichung. Die Offenlegung dieser Spezifikationen für eines der beiden oben genannten Überwachungsämter gilt als Offenlegung für beide Eurex-Überwachungsämter. (3) Ein Cross-Trade oder ein vorab vereinbarter Trade ist zulässig, wenn ein Teilnehmer an einem Cross-Trade oder einem vorab vereinbarten Trade vor dem Eintritt in seine Order oder Quote ein Cross-Request erhält, der der Anzahl der Verträge des Auftrags entspricht . Die Order oder das Zitat, die den Cross Trade bzw. den vorher vereinbarten Trade begründen, muss spätestens eine Sekunde frühzeitig und spätestens 61 Sekunden in Bezug auf Geldmarkt-Futures-Kontrakte, Fixed Income Futures-Kontrakte, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakte und Optionen eingegeben werden Auf Fixed Income Futures-Kontrakte, jeweils spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures - und Optionskontrakten, nachdem die Queranfrage eingegangen ist. Der einkaufende Börsenteilnehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Inhalts des Querantrags. (4) Die Absätze 1 und 3 gelten nicht für Geschäfte, die während des Netting-Prozesses in der Öffnungsperiode (Ziffer 1.3 Absatz 2) oder während der Schlussauktion (Ziffer 1.3 Ziffer 3) durchgeführt werden. (5) Absatz 1 gilt sinngemäß für andere Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Verordnung darstellen. SubnavigationNavigation EURUSD Optionen Die Währung, die in jedem Währungspaar zuerst angegeben wird, ist die Basiswährung eines solchen Paars, die zweite Währung die Zitatwährung. Eine FX-Option wird in der jeweiligen Kurswährung gehandelt. Physische Lieferung der zugrunde liegenden Währungen (T2) über das CLS-System. Preisangebot und Mindestpreisänderung Die Preisangabe wird als Dezimalzahl mit fünf Nachkommastellen ermittelt. Die minimale Preisänderung beträgt 0,00005, was einem Wert von fünf Einheiten der Zitatwährung entspricht. Für Devisenoptionen mit japanischem Yen als Kurswährung wird das Preisangebot als Dezimalzahl mit drei Dezimalstellen ermittelt. Die Mindestpreisänderung beträgt 0,005, was einem Wert von 500 Einheiten der Zitatwährung entspricht. Bis zu 36 Monate: Die drei nächsten aufeinanderfolgenden Kalendermonate, die drei folgenden vierteljährlichen Monate des darauf folgenden März-, Juni-, September - und Dezember-Zyklus sowie die vier darauf folgenden Halbjahresmonate des Juni - und Dezember-Zyklus danach. Letzter Handelstag und Schlussabrechnungstag Der letzte Handelstag und der Schlussabrechnungstag ist der dritte Mittwoch eines jeden Verfallmonats, wenn es sich um einen Börsentag, ansonsten um den an diesem Tag unmittelbar vorangegangenen Börsentag handelt. Der Handelsschluss der auslaufenden FX Option-Serie am letzten Handelstag ist um 15:00 Uhr MEZ. Täglicher Abrechnungspreis Der zugrunde liegende Referenzkurs für FX-Optionskontrakte ist der tägliche Abrechnungspreis der entsprechenden FX-Futures-Serie. Weitere Einzelheiten sind in den Clearing-Bedingungen. Schlussabrechnungspreis Der Schlussabrechnungspreis des entsprechenden auslaufenden FX-Futures-Kontraktes ist für den FX-Optionskontrakt relevant. European-style kann eine Option nur am Schlussabrechnungstag der jeweiligen Optionsreihe bis zum Ende der Posttrading-Full-Periode (16:00 Uhr MEZ) ausgeübt werden. Optionsreihen von Devisentermingeschäften mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten haben Ausübungspreise mit Preisabstufungen von 0,005 Einheiten der Quotierungswährung oder 0,01 Einheiten der Quotierungswährung zu Bedingungen von mehr als 24 Monaten. Options-Reihe von FX-Optionen mit japanischem Yen als Zitatwährung und einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten haben Ausübungspreise mit Preisabstufungen von 0,5 Einheiten der Zitatwährung oder 1 Einheit der Zitatwährung für Bedingungen von mehr als 24 Monaten. Anzahl der Ausübungspreise Bei der Zulassung von Optionen werden für jeden Aufruf mindestens 15 Ausübungspreise für jeden Fälligkeitstermin zur Verfügung gestellt und verrechnet, sodass sieben im Geld sind, einer am Geld ist und sieben ausgeschieden sind Des Geldes. (1) Aufträge und Quotes, die sich auf denselben Vertrag oder auf eine systemgestützte Kombination von Verträgen beziehen, können, falls sie sofort gegeneinander ausgeführt werden könnten, nicht wissentlich durch eine Börsenteilnehmer (ein Cross Trade) oder nach vorheriger Absprache durch zwei unterschiedliche Börsenteilnehmer (ein vorher festgelegter Handel), es sei denn, die Voraussetzungen gemäß Absatz 3 erfüllt sind. Gleiches gilt für die Eintragung von Aufträgen im Rahmen eines Angebotes. (2) Ein Börsenteilnehmer kann eine Beschreibung seiner internen und externen Links zu dem EDV - System der Eurex - Börsen an das Marktüberwachungsbüro der Eurex Deutschland oder der Überwachungs - und Vollstreckungsstelle der Eurex Zürich im Hinblick auf eine Entscheidung über die Ob der Börsenteilnehmer wissentlich im Sinne des Absatzes 1 handelte. Die Einzelheiten der Spezifikationen der Beschreibung der IT - Verknüpfung nach Satz 1 werden von den Überwachungsämtern der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich im Einvernehmen mit den Verwaltungsräten von Die Eurex-Börsen. Die Spezifikationen unterliegen der Veröffentlichung. Die Offenlegung dieser Spezifikationen für eines der beiden oben genannten Überwachungsämter gilt als Offenlegung für beide Eurex-Überwachungsämter. (3) Ein Cross-Trade oder ein vorab vereinbarter Trade ist zulässig, wenn ein Teilnehmer an einem Cross-Trade oder einem vorab vereinbarten Trade vor dem Eintritt in seine Order oder Quote ein Cross-Request erhält, der der Anzahl der Verträge des Auftrags entspricht . Die Order oder das Zitat, die den Cross Trade bzw. den vorher vereinbarten Trade begründen, muss spätestens eine Sekunde frühzeitig und spätestens 61 Sekunden in Bezug auf Geldmarkt-Futures-Kontrakte, Fixed Income Futures-Kontrakte, Optionen auf Geldmarkt-Futures-Kontrakte und Optionen eingegeben werden Auf Fixed Income Futures-Kontrakte, jeweils spätestens 31 Sekunden bei allen anderen Futures - und Optionskontrakten, nachdem die Queranfrage eingegangen ist. Der einkaufende Börsenteilnehmer trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Inhalts des Querantrags. (4) Die Absätze 1 und 3 gelten nicht für Geschäfte, die während des Netting-Prozesses in der Öffnungsperiode (Ziffer 1.3 Absatz 2) oder während der Schlussauktion (Ziffer 1.3 Ziffer 3) durchgeführt werden. (5) Absatz 1 gilt sinngemäß für andere Verhaltensweisen, die eine Umgehung dieser Verordnung darstellen. Teilnavigation Sekundärnavigation Eurex-Gruppe auf 169 Eurex-Gruppe Standorte der Eurex-Gruppe Mitglied der Eurex-Gruppe Fußzeile Navigation Dieses Feld minimieren Handelssystem mit Problemen Handelssystem mit ernsthaften Problemen Die Marktstatusanzeige zeigt die aktuelle technische Verfügbarkeit des Handelssystems an. Es gibt an, ob die News-Newsboard-Nachrichten zu aktuellen technischen Fragen des Handelssystems veröffentlicht oder in Kürze veröffentlicht werden. Wir empfehlen dringend, keine Entscheidungen zu treffen, die auf dem Marktstatus-Indikator beruhen. Bitte informieren Sie sich stets über das Newsboard. Eine sofortige Aktualisierung des Marktstatus erfordert eine aktivierte, aktuelle Java-Version im Browser.

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